Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

zwischen

[Anbieter]
Freuer Service/ Freuer Julian
Bachgäßle. 2 86500 Kutzenhausen
info@freuer-service.de/ 01515626003
– nachfolgend „Anbieter“ –

und

[Auftraggeber]
[Firma/Name]
[Anschrift]
[E-Mail / Telefon]
– nachfolgend „Auftraggeber“ –

Diese AGB regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch den Anbieter gegenüber dem Auftraggeber.

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang individueller Vereinbarungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber über Hausmeister-, Gebäude-, Grundstücks- und sonstige vereinbarte Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag, Auftrag, Leistungsverzeichnis oder einer sonstigen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, wie sie den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen, soweit diese jeweils vereinbart wurden:

Objektbetreuung; regelmäßige Objektkontrollen; Reinigung von Gebäuden und Gemeinschaftsflächen; Treppenhausreinigung; Pflege von Außenanlagen und Grundstücken; Rasen- und Grünflächenpflege; einfache Gartenarbeiten; Laub- und Unratbeseitigung; Winterdienst und Streudienst; kleinere Instandhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten; Kontrolle und einfache Pflege von Gebäudeeinrichtungen; Bereitstellung oder Betreuung von Mülltonnen; Entrümpelung; sonstige im Angebot vereinbarte Dienstleistungen.

Der Anbieter schuldet die fachgerechte Ausführung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags und können gesondert berechnet werden.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Arbeiten auszuführen, für die eine besondere behördliche Genehmigung, Zulassung oder Eintragung erforderlich ist, sofern die entsprechenden Voraussetzungen beim Anbieter nicht vorliegen. Arbeiten, die ausschließlich bestimmten zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben vorbehalten sind, werden nicht ausgeführt, soweit der Anbieter hierfür nicht entsprechend berechtigt ist.

§ 3 Vertragsschluss und Angebotsgrundlagen

Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande. Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen können Leistungsumfang, Turnus, Vergütung und Vertragslaufzeit in einem gesonderten Dienstleistungsvertrag vereinbart werden. Der Anbieter kann die Annahme eines Auftrags ablehnen, wenn die gewünschte Leistung nicht innerhalb seiner betrieblichen Möglichkeiten liegt oder aus rechtlichen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Anbieter alle Informationen und Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass:

das zu bearbeitende Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist,

erforderliche Schlüssel, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmittel bereitgestellt werden,

Wasser- und Stromanschlüsse, soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich, zugänglich sind,

bekannte Gefahrenstellen und besondere örtliche Gegebenheiten mitgeteilt werden,

erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen, soweit diese vom Auftraggeber zu beschaffen sind.

Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können dem Auftraggeber zusätzlich berechnet werden, sofern dieser die Verzögerung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat den Anbieter über besondere Risiken, Gefahrenquellen oder empfindliche Einrichtungen des Objekts vor Beginn der Arbeiten zu informieren.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungserbringung

Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen erfolgt die Leistung grundsätzlich zu den vereinbarten Zeitpunkten oder innerhalb der vereinbarten Zeiträume.

Witterungsbedingte oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegende Umstände können zu einer angemessenen Verschiebung von Leistungsterminen führen.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Durchführung der Leistungen geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf die Ausführung durch eine bestimmte Person.

§ 6 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nur nach entsprechender Beauftragung ausgeführt. Zusatzleistungen können insbesondere entstehen durch: zusätzliche Reinigungsarbeiten, erhöhten Pflegeaufwand, zusätzliche Objektkontrollen, außergewöhnliche Verschmutzungen, zusätzliche Gartenarbeiten, zusätzliche Einsätze, zusätzliche Winterdiensteinsätze, vom Auftraggeber gewünschte Änderungen, notwendige zusätzliche Arbeits- oder Fahrtzeiten.

Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Preis, nach Angebot oder – sofern kein Preis vereinbart wurde – nach dem üblichen bzw. vereinbarten Stunden- oder Pauschalsatz abgerechnet.

§ 7 Vergütung, Abrechnung und Spesen

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Dienstleistungsvertrag oder der vereinbarten Preisliste. Die Abrechnung kann je nach Vereinbarung erfolgen: nach Zeitaufwand, als Pauschalpreis, je Einsatz, monatlich, nach Leistungseinheiten oder nach einem individuell vereinbarten Abrechnungsmodell.

Sofern nach Zeitaufwand abgerechnet wird, können insbesondere Arbeitszeit, vereinbarte Fahrtzeiten und sonstige vereinbarte Aufwendungen berechnet werden. Material, Verbrauchsmittel, Entsorgungskosten, Gebühren und sonstige Auslagen werden nur dann gesondert berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder sich aus dem Auftrag ergibt.

Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuerpflicht besteht. Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angegeben.

§ 8 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto. Bei wiederkehrenden Leistungen kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann der Anbieter weitere Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten.

§ 9 Abnahme, Freigaben und Beanstandungen

Der Auftraggeber hat erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah nach Durchführung der Leistung mitzuteilen und die betroffene Leistung konkret zu benennen. Berechtigte Beanstandungen werden vom Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist geprüft und – soweit geschuldet – nachgebessert.

Der Anbieter erhält grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung, soweit dies gesetzlich zulässig und aufgrund der Art der Leistung sinnvoll ist. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, interne Abläufe, Konditionen, nicht öffentliche Konzepte sowie technische und wirtschaftliche Informationen.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder aufgrund zwingender Vorgaben offengelegt werden müssen. In letzterem Fall wird die betroffene Partei, soweit möglich, vorab informiert.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, Geräte, Reinigungsmittel, Arbeitsmittel oder sonstige Vorgaben zurückzuführen sind, sofern der Anbieter die Ursache nicht zu vertreten hat.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Gefahrenquellen und besondere Risiken am Objekt vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

§ 12 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse, können die Leistungserbringung beeinträchtigen oder verzögern. In solchen Fällen werden vereinbarte Termine angemessen angepasst, soweit dies erforderlich ist.

Beide Parteien verpflichten sich, sich über erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungserbringung möglichst unverzüglich zu informieren.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

Bei einmaligen Leistungen endet der Vertrag grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Sofern bei einem laufenden Vertragsverhältnis keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsvorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zur Vertragsbeendigung entstandene und berechtigte Aufwendungen sind zu vergüten. Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über Kündigung und Vertragslaufzeiten.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Anbieter ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit für die Durchführung eines Auftrags eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht und Abtretung

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann gegenüber Unternehmern nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart werden.

§ 17 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen einzelner Aufträge sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere von Verbrauchern, bleiben durch diese AGB unberührt.

Stand: 09/2026